Reallohnanstieg von gegen 2 Prozent - gute Gewerkschaftsarbeit und Flankierende Massnahmen zahlen sich aus
Die heute veröffentlichte Statistik der Lohnentwicklung im Jahr 2016 des BFS lässt sich sehen. Im Mittel stiegen die Nominallöhne um 0.7 Prozent. Die Reallöhne erhöhten sich sogar wesentlich stärker. Das BFS berechnet sie mit der Negativteuerung von -0.4 Prozent im Jahr 2016. Korrekter wäre aber die (Negativ-)Teuerung im Verhandlungszeitraum vom Herbst bis Ende 2015. Diese betrug damals rund -1.3 Prozent. Das ergibt unter dem Strich deutliche Reallohnerhöhungen von rund 2 Prozent.
Bemerkenswert ist, dass die Löhne auch in zahlreichen Exportbranchen spürbar erhöht wurden, obwohl gewisse Arbeitgeber mit der Begründung der Frankenüberbewertung Lohnsenkungen verlangten. Zu erwähnen sind hier die 0.9 Prozent Nominallohnerhöhung in der Maschinenindustrie oder im Gastgewerbe.
In Bezug auf die Lohnentwicklung hebt sich die Schweiz positiv von anderen Ländern ab. So sind die tiefen und mittleren Löhne hierzulande gemäss BFS-Lohnstrukturerhebung seit Mitte der 1990er Jahre gestiegen, während sie in den USA nicht vom Fleck kamen. Auch Deutschland hinkte bis vor zwei Jahren der Schweiz hinterher. Diese Positiventwicklung spiegelt die aktive Rolle der Gewerkschaften in der Lohnpolitik. Namentlich die Mindestlohnkampagnen haben bei den unteren Lohnklassen Früchte getragen.
Doch auch die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit trugen dazu bei, dass die Löhne aufwärts zeigen. Die tripartiten Kommissionen bei Kantonen und Bund haben in den letzten Jahren mehrere Tausend Firmen mit zu tiefen Löhnen erfolgreich aufgefordert, ihre Löhne zu erhöhen. Von diesem so genannten Verständigungsverfahren haben schätzungsweise 20‘000 Berufstätige profitiert. Sie erhalten heute mehr Lohn.
Leider verliert dieses Instrument in letzter Zeit an Wirkung. Viele Firmen haben Anwälte engagiert, welche ihnen raten, den Lohnaufforderungen von Bund und Kantonen nicht mehr Folge zu leisten. So ist mittlerweile weniger als die Hälfte der Verständigungsverfahren erfolgreich. Bund und Kantone werden daher nicht anders können, als vermehrt verbindliche Mindestlöhne einzuführen. Dann müssen die Firmen die Lohnvorgaben befolgen. Sonst riskieren sie eine Busse.
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