Aktuelle Zahlen des BFS: Vermehrt ältere Arbeitssuchende in der Sozialhilfe - besserer Schutz nötig
Ältere Arbeitnehmende haben es wesentlich schwerer, wieder eine Stelle zu finden, wenn sie arbeitslos geworden sind. Das zeigen sowohl Studie als auch die vielen persönlichen Erfahrungen. Dieses Problem wurde in den letzten Jahren durch den Abbau der Leistungen der zweiten Säule verschärft. Einerseits sind die reglementarischen Rentenalter in den Pensionskassen gestiegen. Andererseits haben die Arbeitgeber in vielen Branchen und Betrieben die Frühpensionierungslösungen zurückgefahren. Im Gegensatz zu früheren Jahren dürfte es daher heute eine grössere Zahl von älteren Personen geben, welche nach einem Stellenverlust auf Arbeitssuche ist.
Diese Entwicklung spiegelt sich in den Sozialhilfezahlen. Gemäss den heute veröffentlichten Statistiken ist der Anteil der Altersgruppe von 55-64 Jahren an dem gesamten Sozialhilfefällen so hoch wie noch nie. Im Jahr 2014 lag er bei 8.9 Prozent gegenüber 5.7 Prozent im Jahr 2005. Die so genannte Sozialhilfequote dieser Gruppe ist im selben Zeitraum von 1.9 auf 2.7 Prozent gestiegen.
Problematisch ist dabei zudem, dass die Betroffenen teilweise gezwungen werden können, ihre Altersvorsorgekapitalien aufzubrauchen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Dadurch sinkt ihr Einkommensniveau auch im Rentenalter und sie sind vermehrt auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
Bei den älteren Arbeitnehmenden mit langjähriger Betriebszugehörigkeit braucht es eine Verbesserung des Schutzes. Sie müssen insbesondere besser vor Kündigungen geschützt werden. Zahlreiche GAV kennen bereits heute längere Kündigungsfristen für langjährige ältere Mitarbeitende. Die Erfahrungen damit sind positiv. Zusätzlich müssen die Vorsorgeguthaben geschützt sein. Die Betroffenen sollen die Möglichkeit haben, bei der bisherigen Pensionskasse weiter versichert zu bleiben.
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